Die verschiedenen Energieklassen

Modernisieren und staatliche Förderung nutzen

Förderung für neue Fenster, Haustüren & Sonnenschutz

Sie planen neue Fenster, eine neue Haustür oder einen modernen Sonnenschutz? Für viele energetische Modernisierungsmaßnahmen können Sie aktuell staatliche Fördermittel nutzen. Fenster, Außentüren und bestimmte Lösungen zum sommerlichen Wärmeschutz werden im Rahmen der BEG mit 15 % Grundförderung bezuschusst.

Wir von Glas Reus GmbH & Co. KG unterstützen Sie dabei, Ihre Modernisierung von Anfang an richtig zu planen und die Anforderungen einer möglichen Förderung zu berücksichtigen.

Fenster

Der Austausch alter Fenster gegen moderne, energieeffiziente Fenster kann mit 15 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Auch förderfähige Leistungen rund um die fachgerechte Umsetzung können berücksichtigt werden.

Haustüren

Auch der Austausch einer energetisch verbesserten Haus- oder Außentür kann gefördert werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die vorgeschriebenen technischen Anforderungen eingehalten werden.

Sonnenschutz

Bestimmte außenliegende Sonnenschutzlösungen können als sommerlicher Wärmeschutz förderfähig sein. Ob eine konkrete Lösung die technischen Anforderungen erfüllt, muss geprüft werden. Nicht jedes Sonnenschutzprodukt ist automatisch förderfähig.

Wie hoch ist die Förderung?

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle gilt aktuell grundsätzlich eine Grundförderung von 15 %. Bei einem Einfamilienhaus können ohne individuellen Sanierungsfahrplan bis zu 30.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt werden. Das entspricht einem Zuschuss von bis zu 4.500 €.

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kann sich die Grenze der förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit auf bis zu 60.000 € erhöhen. Seit Juli 2026 gilt der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 % nur für den Kostenanteil oberhalb der regulären Förderhöchstgrenze.

Beispiel: Bei einem Einfamilienhaus mit iSFP und 60.000 € förderfähigen Kosten kann sich ein Zuschuss von insgesamt 10.500 € ergeben. Die tatsächliche Förderung hängt vom Einzelfall ab.

Gut zu wissen
Entscheidend ist, dass Sie die Förderung vor Beginn der Maßnahme in Ihre Planung einbeziehen.

Förderung direkt mit vorbereiten

Sie möchten die Förderung für Ihre neuen Fenster nutzen? Für unsere Kunden können wir den BEG-Förderservice Fenster direkt mit anbieten. Der Service übernimmt unter anderem:

  • die Prüfung der Fördervoraussetzungen,
  • die Antragstellung im BEG-Förderprogramm per Vollmacht und
  • den erforderlichen Nachweis für die spätere Auszahlung.

Der Service wird über die febis Service GmbH abgewickelt. Laut beigefügtem Formular beginnt der Preis bei 349 € inkl. MwSt.

Formular schon jetzt herunterladen

Laden Sie das Formular vor Ihrem Beratungstermin herunter und bereiten Sie die Angaben zu Ihrer Person und Immobilie in Ruhe vor. Bringen Sie es gerne zu Ihrem Termin bei Glas Reus GmbH & Co. KG mit. Die technischen Angaben ergänzt das Fachunternehmen.

BEG-Förderservice-Formular herunterladen

So funktioniert der Weg zur Förderung

1. Beratung & Planung

Wir besprechen mit Ihnen, welche Fenster, Haustür oder Sonnenschutzlösung zu Ihrem Gebäude und Ihren Anforderungen passt.

2. Förderung vorbereiten

Wir berücksichtigen die technischen Förderanforderungen bei der Planung. Wenn Sie den Förderservice nutzen möchten, können Sie das Formular bereits vorab vorbereiten.

3. Antrag & Umsetzung

Die Unterlagen werden geprüft und der Förderantrag vorbereitet. Anschließend wird die Maßnahmeentsprechend den Förderbedingungen umgesetzt.

Wichtig: Für die Antragstellung über den beigefügten Förderservice ist ein unterschriebener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der vorgeschriebenen aufschiebenden oder auflösenden Förderbedingung nötig. Stimmen Sie Vertragsabschluss und Beginn der Arbeiten vorher mit uns beziehungsweise dem Förderservice ab.

Zusätzliche Finanzierung möglich

Für bereits bezuschusste energetische Einzelmaßnahmen kann zusätzlich der KfW-Ergänzungskredit 358/359 infrage kommen. Damit können bis zu 120.000 € je Wohneinheit finanziert werden. Voraussetzung ist eine Zuschusszusage beziehungsweise ein Bewilligungsbescheid, bevor der Zuschuss ausgezahlt wurde. Für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 € gibt es zusätzliche Zinsvorteile.

Alternativ: energetische Sanierung steuerlich fördern lassen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann statt der direkten Förderung die steuerliche Förderung nach § 35c EStG infrage kommen. Bei einer selbstgenutzten Immobilie, die älter als zehn Jahre ist, können insgesamt 20 % der begünstigten Aufwendungen über drei Jahre von der Einkommensteuer abgezogen werden, maximal 40.000 € je Objekt. Für dieselben Kosten kann die Steuerermäßigung nicht mit steuerfreien Zuschüssen oder zinsverbilligten öffentlichen Darlehen kombiniert werden. Welche Variante sinnvoll ist, sollte individuell geprüft werden.

Neue Fenster oder eine neue Haustür geplant?

Dann berücksichtigen Sie die Förderung direkt von Anfang an. Wir beraten Sie persönlich in unserem Showroom in Hanau, planen gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung und berücksichtigen die technischen Anforderungen einer möglichen Förderung bereits bei der Auswahl.

Glas Reus GmbH & Co. KG – Ihr Fachbetrieb aus Hanau seit 1897.

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